16.432 n Pa. Iv. Gebührenregelung: Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte

Mit Schreiben vom 14. Februar 2020 haben Sie die Kantonsregierungen zur Stellungnahme in der rubrizierten Angelegenheit bis 27. Mai 2020 eingeladen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr und äussern uns wie folgt:
Antrag:
Art. 17 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) sei gemäss dem Vorentwurf der Minderheit (Cottier, Binder, Fluri, Jauslin, Romano, Silberschmidt, Streiff) zu ändern und es sei keine Höchstgrenze für die Gebühren im Gesetz festzulegen.

Begründung siehe Download.

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