Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM AG (SIFEM-Gesetz)

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 13. Oktober 2021 haben Sie die Kantone eingeladen, zu den vorgeschlagenen Anpassungen des Bundesgesetzes über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM AG (SIFEM-​Gesetz) Stellung zu nehmen.

Anträge

Keine.

Bemerkungen

Die beantragte Neuregelung soll die Organisationsbestimmungen des Swiss Investment Fund for Emerging Market (SIFEM) mit den Anforderungen der Bundesverfassung an das Legalitätsprinzip und den Corporate-​Governance-Standards des Bundes in Einklang bringen. Die rechtliche Abstützung der SIFEM in der heutigen Form auf Verordnungsstufe genügt diesen Anforderungen nicht mehr. Deshalb soll eine Reihe von Bestimmungen, die bisher auf Verordnungsstufe geregelt waren, neu in Form eines eigenständigen Organisationserlasses auf Gesetzesstufe verankert werden.

Folglich gibt es weder eine Änderung der Zuschlags-​ resp. Finanzierungskriterien noch eine Einschränkung der Verantwortlichkeit des Bundes. Die Kantone sind nicht betroffen. Deshalb verzichten wir auf eine inhaltliche Stellungnahme.

Details siehe Download.

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