22.431 n Pa. Iv. SGK-NR. Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG bei nachgewiesener Unterversorgung

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Frau Nationalrätin, sehr geehrter Herr Nationalrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 26. August 2022 eröffnete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats eine Vernehmlassung in oben genannter Sache.
Wir begrüssen die Bestrebungen der Kommission, den Kantonen wiederum eine rechtliche Grundlage zur Verfügung zu stellen, um bei Vorliegen einer Unterversorgung Ausnahmen von der Anforderung einer dreijährigen Tätigkeit gemäss Art. 37 Abs. 1 KVG gewähren zu können.
Details siehe Downloads.

Kontakt

Regierungsrat

Kontaktformular
Anschrift
Regierungsrat
Seestrasse 2
6301 Zug
Telefonnummer
+41 41 728 33 11