Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts (Fahrzeugvorschriften)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 29. Juni 2022 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 20. Oktober 2022 zur obgenannten Vorlage vernehmen zu lassen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Sicherheitsdirektion mit der direkten Erledigung der Vernehmlassung beauftragt. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.
Details siehe Downloads.

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