Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung (Art. 10a BV)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 20. Oktober 2021 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 3. Februar 2021 zur Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung (Art. 10a BV) vernehmen zu lassen. Wir nehmen diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.
Der Kanton Zug begrüsst die Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung auf Bundesstufe und beurteilt diese grundsätzlich als gelungen. Die Umsetzung auf Bundesstufe gewährleistet eine einheitliche Regelung auf nationaler Ebene, was als sinnvoll und zweckmässig erachtet wird. Allerdings dürfte die Anwendung des neuen Übertretungstatbestandes im Praxisalltag gewisse Schwierigkeiten bieten, insbesondere die vorgesehene Beurteilung im ordentlichen Strafverfahren.

Details siehe Download.

Kontakt

Regierungsrat

Kontaktformular
Anschrift
Regierungsrat
Seestrasse 2
6301 Zug
Telefonnummer
+41 41 728 33 11