Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen)
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 3. Juni 2022 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) Stellung zu nehmen.
I. Allgemeines
1. Vorbemerkung
Details siehe Download.