Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes vom 1. Juli 2004 (Energiegesetz; BGS 740.1); zweite Vernehmlassungsrunde
Im Juli 2020 wurde bereits zur Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes eingeladen. Wir haben die Unterlagen mit Schwerpunkt auf die §§ 4c und 5 (Ersatz des Wärmeerzeugers und Förderungsmassnahmen) ergänzt und schicken diese Zusatzvorlage nochmals in eine verwaltungsexterne Vernehmlassungsrunde. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 21. Februar 2022 zur Änderung des Energiegesetzes und insbesondere zur Variante in Bezug auf den Heizungsersatz (§ 4c) Stellung zu nehmen.
Beatrice Bochsler, Abteilungsleiterin Energie und Klima