Verordnungsänderung (VVWAL) zur kurzfristigen Festhaltung und zur finanziellen Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 21. Juni 2023 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 12. Oktober 2023 vernehmen zu lassen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Sicherheitsdirektion mit der direkten Erledigung der Vernehmlassung beauftragt. Nach Rücksprache mit der Direktion des Innern nehmen wir zur Vorlage wie folgt Stellung.

Grundsätzlich begrüssen wir die vorgesehene Ausrichtung eines Pauschalbetrags des Bundes an diejenigen Grenzkantone, welche bei einer ausserordentlich hohen Zahl von illegalen Grenzübertritten sowie von Personenkontrollen ein kantonales Ausreisezentrum (temporäre Unterkünfte) betreiben. Es liegt im Gesamtinteresse des Bundes und aller Kantone, wenn die Grenzkantone ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und für Personen, welche illegal in die Schweiz einreisen, eine kurzfristige Festhaltung anordnen und die Übergabe an den Nachbarstaat einleiten. Den Ausführungen im Erläuternden Bericht (S. 4) zufolge ist für eine Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten kantonaler Ausreisezentren indes unter anderem vorausgesetzt, dass die Unterbringung der betroffenen Personen nicht in anderen kantonalen Unterkünften gewährleistet werden kann und daher in einem kantonalen Ausreisezentrum im Grenzraum erfolgen muss (Art. 15a Abs. 1 Bst. b VE-VVWAL).

Details siehe Download.

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