Einheitliches Beurkundungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 7. September 2023 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, ihre Haltung zur Vereinheitlichung des Beurkundungsverfahrens bis zum 8. Dezember 2023 mitzuteilen. Gerne beantwortet der Regierungsrat des Kantons Zug die Fragen 1 bis 9 des Bundesamts für Justiz.

Details siehe Download.

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