Änderung des kantonalen Spitalgesetzes

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident

Mit Schreiben vom 2. Oktober 2023 haben Sie uns eingeladen, bis zum 3. Dezember 2023 zur vorgesehenen Änderung des Spitalgesetzes Stellung zu nehmen.

Die Vernehmlassungsantwort des Kantons Zug entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Antwortformular.

Details siehe Download.

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