Genehmigung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2022/922 über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs-​ und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-​Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 (Weiterentwicklung des Schengen-​Besitzstands)

Genehmigung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2022/922 über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs-​ und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-​Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 (Weiterentwicklung des Schengen-​Besitzstands)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 26. Oktober 2022 wurden die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 9. Februar 2023 zur obgenannten Vorlage vernehmen zu lassen.
Nach Durchsicht der Vernehmlassungsunterlagen können wir Ihnen mitteilen, dass wir mit dem Entwurf des Bundesbeschlusses über die Genehmigung des Notenaustauschs zur Übernahme der Verordnung (EU) 2022/922 einverstanden sind und keine Änderungs-​ oder Ergänzungsanträge haben.

Details siehe Download.

Kontakt

Staatskanzlei

Kontaktformular
Anschrift
Staatskanzlei
Regierungsgebäude
Seestrasse 2, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
09:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Freitag
09:00 - 11:45
14:00 - 16:00

Telefonnummer
+41 41 728 33 11