Vorentwurf betreffend Anpassung der Härtefallregelung im Ausländer-​ und Integrationsgesetz – Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Art. 50 AIG garantieren

Vorentwurf betreffend Anpassung der Härtefallregelung im Ausländer-​ und Integrationsgesetz – Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Art. 50 AIG garantieren

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 24. November 2022 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 15. März 2023 zur obgenannten Vorlage vernehmen zu lassen. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und nehmen diese gerne wahr.

I.     Allgemeines

Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative wird weitgehend begrüsst. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Ausländer-​ und Integrationsgesetzes (AIG) dürften Ausländerinnen und Ausländer, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind und deren Familiengemeinschaft aufgelöst wird, künftig einen besseren ausländerrechtlichen Schutz erhalten. Die Änderung dürfte Opfer häuslicher Gewalt insbesondere ermutigen, aus der Gewaltspirale auszubrechen, ohne dass ihnen ausländerrechtlich Nachteile im Sinne des Verlusts ihres Aufenthaltstitels entstehen.

Details siehe Download.

Kontakt

Staatskanzlei

Kontaktformular
Anschrift
Staatskanzlei
Regierungsgebäude
Seestrasse 2, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
09:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Freitag
09:00 - 11:45
14:00 - 16:00

Telefonnummer
+41 41 728 33 11