Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis 30. Mai 2023 zur Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs vernehmen zu lassen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Sicherheitsdirektion mit der direkten Erledigung der Vernehmlassung beauftragt. Nach Rücksprache mit der Finanzdirektion und dem Obergericht des Kantons Zug nehmen wir gerne zur Vorlage Stellung. Wie gewünscht, haben wir unsere Anträge und Bemerkungen auf dem Antwortformular, welches wir Ihnen als Beilage zu diesem Schreiben zusenden, eingetragen.
Details siehe Downloads.
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