Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) vom 17. März 2023 / Inkrafttreten des neuen Rechts

Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) vom 17. März 2023 / Inkrafttreten des neuen Rechts

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 14. Juni 2023 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 30. Juni 2023 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Rechts vernehmen zu lassen. Nach Rücksprache mit dem Obergericht des Kantons Zug teilen wir Ihnen mit, dass wir uns klar für die Variante 2 gemäss Ihrem Einladungsschreiben aussprechen, das heisst ein gleichzeitiges Inkrafttreten aller revidierten oder neuen Bestimmungen der ZPO auf den 1. Januar 2025.

Details siehe Download.

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