Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 19. April 2023 wurden die Kantone eingeladen, zur Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln eine Stellungnahme einzureichen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Gerne nehmen wir wie folgt zu den Änderungen Pflichtlagerhaltung Stellung:

Der Kanton Zug begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen bei der Pflichtlagerhaltung. Wir vertrauen den Fachkräften des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, die Pflichtlagerhaltung im Bereich der Nahrungs- und Futtermittel im Sinne der Schweizer Bevölkerung und Landwirtschaft an die veränderten Umständen anzupassen.

Details siehe Download.

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