Inkrafttreten der Änderung des Sexualstrafrechts

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 11. Juli 2023 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 31. August 2023 vernehmen zu lassen. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und teilen Ihnen nach Rücksprache mit dem Obergericht des Kantons Zugs gerne mit, dass wir mit dem vorgeschlagenen Inkrafttreten des geänderten Sexualstrafrechts per 1. Januar 2024 einverstanden sind. Im Übrigen erlauben wir uns, auf die hohe Kadenz der Inkraftsetzung von Gesetzesänderungen für Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaften, Polizei) hinzuweisen.

Details siehe Download.

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