Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung (Umsetzung der Mo. WAK-N 21.3001)
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 28. Juni 2023 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis am 19. Oktober 2023 eingeladen.
Die vorgeschlagenen Änderungen seien nicht einzuführen.
Begründung siehe Download.