Gesetz über Pilotprojekte bei Digitalisierungsvorhaben (Pilotprojektgesetz, PPG)
Die Zuger Regierung hat den Entwurf des neuen Gesetzes über Pilotprojekte bei Digitalisierungsvorhaben (Pilotprojektgesetz, PPG) in 1. Lesung verabschiedet und die Direktion des Innern ermächtigt, die Vorlage in die Vernehmlassung zu schicken. Mit dem neuen Gesetz über Pilotprojekte bei Digitalisierungsvorhaben soll im Kanton Zug die Möglichkeit geschaffen werden, in der öffentlichen Verwaltung einen zeitlich beschränkten und auf gesetzesvertretenden Verordnungen basierenden Testbetrieb durchzuführen, bevor die definitive Rechtsgrundlage für das Vorhaben geschaffen wird. Den ersten Einsatz eines solchen Pilotprojekts plant der Regierungsrat im Bereich des Datenaustauschs unter den Gemeinden. Die Vernehmlassung läuft bis 7. Juli 2023. Direktion des Innern/Direktionssekretariat
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