Änderung der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen; Zuständige Behörde für die Ausstellung von Leichenpässen

Für den internationalen Transport von Leichen muss eine Bewilligung, ein sogenannter Leichenpass, vorliegen. Der Ablauf zur Ausstellung von Leichenpässen soll vereinfacht und die Zuständigkeitsordnung angepasst werden. Künftig soll nicht mehr die Polizei, sondern das zuständige Zivilstandsamt Leichenpässe ausstellen. Hinsichtlich der Einhaltung der Einsargungsvorschriften soll auf eine schriftliche Bestätigung einer Bestatterin oder eines Bestatters abgestellt werden. Die Einwohnergemeinden, die Zivilstandsämter, die Bestattungsunternehmen mit Haupttätigkeit im Kanton Zug sowie weitere interessierte Kreise sind eingeladen, sich bis 30. November 2023 zum Entwurf zu äussern. Gesundheitsdirektion, Direktionssekretariat

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