Totalrevision der Verordnung zum Energiegesetz vom 12. Juli 2005 (BGS 740.11)

Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, den Entwurf für eine Totalrevision der Verordnung zum Energiegesetz samt begleitendem Bericht in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und weitere interessierte Kreise sind eingeladen, bis zum 15. November 2023 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.

Beatrice Bochsler

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