Sachplan Militär, 4. Objektblattserie, Festsetzung Übungsplatz Gubel; Feststellung Widerspruchsfreiheit mit dem kantonalen Richtplan
Sehr geehrter Herr Locher, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Ihrem Schreiben vom 9. Juli 2024 haben Sie den Kanton Zug zur Stellungnahme und der Überprüfung der Widerspruchsfreiheit in obgenannter Angelegenheit eingeladen. Der Kanton Zug begrüsst die Erarbeitung des Objektblatts für den Übungsplatz Gubel und nimmt in Absprache mit der Standortgemeinde Menzingen gerne Stellung.
Details siehe Download.