Teilrevision Verrechnungssteuergesetz / Verlängerung Ausnahmebestimmungen Too-big-to-fail-Instrumente

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 21. August 2024 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren in rubrizierter Angelegenheit eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis am 21. November 2024 eingeladen.

Wir schliessen uns der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) vom 10. Oktober 2024 an.

Details siehe Download.

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