Änderung des Zivilgesetzbuches (Stockwerkeigentum)

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 20. September 2024 haben Sie uns Gelegenheit gegeben, bis zum 20. Dezember 2024 eine Vernehmlassung einzureichen. Wir danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme und äussern uns gerne dazu.

Details siehe Download.

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