Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 8. November 2023 wurden die Kantone eingeladen, zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung eine Stellungnahme einzureichen. Gerne nimmt der Regierungsrat dazu wie folgt Stellung:

Der Kanton Zug ist mit den geplanten Änderungen einverstanden, spricht sich jedoch dafür aus, die Umsetzung der Teilrevision der Verordnungsänderung – insbesondere die Senkung der Jahresgebühr auf 300 Franken – deutlich früher zu vollziehen und auf eine Etappierung zu verzichten.

Details siehe Download.

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