Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Der Kanton Zug ist mit den geplanten Änderungen einverstanden, spricht sich jedoch dafür aus, die Umsetzung der Teilrevision der Verordnungsänderung – insbesondere die Senkung der Jahresgebühr auf 300 Franken – deutlich früher zu vollziehen und auf eine Etappierung zu verzichten.
Details siehe Download.