Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 8. Dezember 2023 wurden die Kantone eingeladen, zur Vorlage betreffend Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Erdbebenvorsorge und der Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben (Änderung der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft) eine Stellungnahme einzureichen. Gerne nimmt der Regierungsrat dazu wie folgt Stellung:

Der Kanton Zug lehnt die Vorlage betreffend Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Erdbebenvorsorge und der Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben ab.

Details siehe Download.

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