Vorentwurf zum Bundesgesetz über die Unverjährbarkeit von Mord (Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes)

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 9. Januar 2024 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 16. April 2024 vernehmen zu lassen. Nach Rücksprache mit dem Obergericht des Kantons Zug können wir Ihnen mitteilen, dass wir den Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 (SR 311.0) und des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 1927 (SR 321.0) begrüssen. 

Details siehe Download.

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