Totalrevision des Verwaltungsstrafrechts

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 31. Januar 2024 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 10. Mai 2024 vernehmen zu lassen. Nach Rücksprache mit dem Obergericht teilen wir Ihnen gerne mit, dass wir die geplante Totalrevision des Verwaltungsstrafrechts begrüssen und überwiegend positiv beurteilen.

Details siehe Download.

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