Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 21. Februar 2024 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 28. Mai 2024 zur oben genannten Vorlage vernehmen zu lassen. Gerne können wir Ihnen mitteilen, dass wir das vorgeschlagene Bundesgesetz begrüssen, mit dem die Hamas, ihre Tarn- und Nachfolgeorganisationen sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln, verboten und als terroristische Organisationen nach Art. 260ter des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) bezeichnet werden.

Details siehe Download.

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