Änderung des Obligationenrechts (Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte)

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 26. Juni 2024 haben Sie die Kantone eingeladen, sich zur Änderung des Obligationenrechts (OR) zu äussern.

Vorbemerkung: Im Sinn der Vorgeschichte zur Konzernverantwortungsinitiative und der bisherigen politischen Strategie im internationalen Wirtschaftsrecht keine Schweizer Insellösung mit überhöhten Einschränkungen zu etablieren ist die vorliegende Revision im Grundsatz zu unterstützen. Viele der in der Schweiz ansässigen Unternehmungen sind durch die EU-Richtlinie ohnehin zur analogen Umsetzung gezwungen, sofern diese in der EU tätig sind.

Details siehe Download.

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