Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV)
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 15. Mai 2024 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren in rubrizierter Angelegenheit eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis am 6. September 2024 eingeladen.
Zum vorgeschlagenen Massnahmenpaket stellen wir folgende Anträge:
1. Das vorgeschlagene Massnahmenpaket sei mit nachfolgender Änderung umzusetzen.
2. Die Steuerbefreiungsverfügung eines Kantons oder der Eintrag in eine öffentliche Steuerbefreiungsliste eines Kantons genügt zum Nachweis der Qualifikation als qualifizierter gemeinnütziger Rechtsträger i.S.v. Art. 3 Abs. 9bis E-AIAG.
Begründung siehe Download.