Totalrevision des Übertrittsreglements

Der Bildungsrat beabsichtigt, das bisherige Übertrittsverfahren mit Vornoten (Erfahrungswert) und Lehrpersonen-Empfehlung (Prognosewert) mit einem geeichten Test (Vergleichswert) zu ergänzen. Damit will der Bildungsrat im Sinne der Absicht der teilerheblich erklärten kantonsrätlichen Motion Balmer/Wiederkehr (Vorlage Nr. 3174) den Zugang zum Langzeitgymnasium steuern und damit die Sekundarschule resp. den dualen Bildungsweg stärken. Der Bildungsrat hat den Entwurf des Übertrittsreglements in 1. Lesung verabschiedet und das Amt für gemeindliche Schulen beauftragt, das Ergebnis der 1. Lesung bis Ende September in die Vernehmlassung zu geben.

Kontakt

Amt für gemeindliche Schulen

Kontaktformular
Anschrift
Amt für gemeindliche Schulen
Artherstrasse 25
6300 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:15 - 11:45
13:30 - 17:00

Besuche vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

 

Weihnachtsferien: Das Sekretariat bleibt vom 23.12.24. – 03.01.2025 geschlossen.


Wir wünschen Ihnen schöne Festtage und alles Gute für das neue Jahr.

Telefonnummer
+41 41 594 31 50