Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen oder Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 26. September 2025 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 9. Januar 2026 vernehmen zu lassen.
Gleich wie Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor beanspruchen auch Elektrofahrzeuge die Strasseninfrastruktur. Entsprechend sollen auch sie ihren Anteil zur langfristigen Sicherung der Finanzierung der Strasseninfrastruktur beitragen. Wir unterstützen daher das grundsätzliche Anliegen des Bundes, eine Abgabe auf Elektrofahrzeuge zu erheben.
Details siehe Download.
