Vorentwurf der Teilrevision des Opferhilfegesetzes

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 9. Oktober 2024 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 24. Januar 2025 vernehmen zu lassen. Zunächst möchten wir uns zur vorgesehenen Teilrevision im Allgemeinen äussern. Danach finden Sie unsere Stellungnahme zu einzelnen Artikeln sowie zum erläuternden Bericht des Vorentwurfs, wobei wir die Stellungnahme des Vorstands der SODK vom 8. November 2024 zur vorliegenden Revision mitberücksichtigt haben. Da vorderhand keine Gesamtrevision des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 23. März 2007 (Opferhilfegesetzes, OHG; SR 312.5) in Aussicht steht, machen wir überdies auf weiteren dringlichen Revisionsbedarf aufmerksam und beantragen im Rahmen der vorliegenden Teilrevision zwei zusätzliche Änderungen.

Details siehe Download.

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