Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten)
Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Mit Schreiben vom 13. Dezember 2024 haben Sie uns eingeladen, zur oben genannten Vorlage Stellung zu nehmen.
Der Kanton Zug schliesst sich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) vom 23. Januar 2025 an.
Details siehe Download.