Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 13. Dezember 2024 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 31. März 2025 vernehmen zu lassen. Nach Rücksprache mit dem Obergericht des Kantons Zug nehmen wir zur Vorlage gerne Stellung.

Details siehe Download.

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