Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 6. Dezember 2024 haben Sie den Kantonsregierungen die Gelegenheit gegeben, bis am 21. März 2025 eine Vernehmlassung einzureichen. Nach Rücksprache mit dem Obergericht und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zug teilen wir Ihnen gerne mit, dass wir der Vorlage grundsätzlich zustimmen.
Details siehe Download.