Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Keller-Sutter, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 29. Januar 2025 hat das Eidgenössische Finanzdepartement das Vernehmlassungsverfahren in rubrizierter Angelegenheit eröffnet und zur Einreichung einer Stellungnahme bis am 5. Mai 2025 eingeladen. Wir danken für die Möglichkeit dazu und äussern uns wie folgt:
Der Kanton Zug begrüsst die Bestrebungen, den Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Aufgrund der strukturellen Defizite von bis zu 3 Milliarden Franken sind wir der Meinung, dass ein Entlastungspaket unumgänglich ist und nicht aufgeschoben werden kann. Dabei ist es uns jedoch wichtig zu betonen, dass das bestehende Defizit im Bundeshaushalt durch gezielte Einsparungen auf der Ausgabenseite ausgeglichen werden muss. Eine Lösung, die auf zusätzliche Einnahmen oder Steuererhöhungen setzt, ist nicht angebracht, da der Bund ein Ausgabenproblem hat und kein Einnahmenproblem.
Details siehe Download.