Inkraftsetzung der Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zum Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Mit Schreiben vom 8. August 2025 haben Sie uns dazu eingeladen, in rubrizierter Angelegenheit eine Vernehmlassungsantwort bis zum 15. September 2025 einzureichen. Gerne nimmt der Regierungsrat des Kantons Zug dazu Stellung.
Details siehe Download.