Änderung des Gesetzes über die Veröffentlichung der Erlasse und das Amtsblatt des Kantons Zug (Publikationsgesetz, PublG-ZG) vom 29. Januar 1981 (BGS 152.3)
Der Regierungsrat hat die Staatskanzlei ermächtigt, die Änderung des Gesetzes über die Veröffentlichung der Erlasse und das Amtsblatt des Kantons Zug (Publikationsgesetz, PublG-ZG) vom 29. Januar 1981 (BGS 152.3) in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden und Parteien sind eingeladen, bis zum 30. Juni 2025, zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.

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