Teilrevision des Gesetzes über die Gewässer (GewG)
Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, die Teilrevision des Gesetzes über die Gewässer (GewG; BGS 731.1) in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis zum 31. Oktober 2025 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen. Baudirektion/Direktionssekretariat