Vernehmlassung zur Teilrevision des Polizeigesetzes vom 30. November 2016 (BGS 512.1)
Vernehmlassung zur Teilrevision des Polizeigesetzes eröffnet:
Der Regierungsrat will eine effizientere und effektivere Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Polizeibehörden ermöglichen. Zudem soll die Ermittlungs- und Präventionsarbeit der Zuger Polizei gestärkt werden. Hierfür möchte der Regierungsrat insbesondere Gesetzesgrundlagen für den interkantonalen Datenaustausch sowie ein umfassenderes kantonales Bedrohungsmanagement schaffen. Darüber hinaus setzt er sich dafür ein, dass die Zuger Polizei die Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Bereich des Menschenhandels und schwerer Betäubungsmitteldelikte verstärkt.
Der Regierungsrat lädt die Zuger Einwohnergemeinden, die kantonalen Parteien und interessierte Kreise ein, zur geplanten Gesetzesänderung Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis 3. November 2025.

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