Umsetzung von EFAS ohne Pflege: Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung und des Spitalgesetzes

Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, den Entwurf für die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung und des Spitalgesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Die Anpassungen erfolgen im Hinblick auf die Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Einwohner- und Bürgergemeinden sowie die im Kantonsrat vertretenen Parteien sind eingeladen, bis am 4. Mai 2026 Stellung zu nehmen.
Gesundheitsdirektion / Direktionssekretariat

Christof Gügler

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