Hilfe für Wildtiere / Unfälle
Brauchen Sie Hilfe im Zusammenhang mit einem Wildtier? Das Amt für Wald und Wild unterhält einen Pikettdienst, welcher rund um die Uhr bei Notfällen erreichbar ist.
Pikettdienst Wildhut und Fischereiaufsicht
Bei Notfällen mit Wildtieren steht der Pikettdienst der Wildhut und Fischereiaufsicht rund um die Uhr zur Verfügung.
Als Notfälle gelten insbesondere:
- Verkehrsunfälle mit Wildtieren
- Nachsuche verletzter oder verendeter Wildtiere infolge von Unfällen, Jagdbetrieb oder unbekannter Ursache
- Ereignisse im Zusammenhang mit Grossraubtieren (z. B. Verdacht auf Riss)
- Dringende Schadenabwehr an Nutztieren, landwirtschaftlichen Kulturen oder am Wald
- Fisch- und Krebssterben
- Gewässerverschmutzungen ausserhalb der regulären Bürozeiten (während der Bürozeiten ist das Amt für Umwelt zuständig)
Aufgebot Pikettdienst:
Für folgende Themen ist der Pikettdienst nicht zuständig. Das Amt für Wald und Wild unterstützt Sie hierzu gerne während der regulären Arbeitszeiten:
- Situationen und Arbeiten ohne hohe Dringlichkeit, die weder gegen das Tierschutzgesetz verstossen noch eine unmittelbare Gefährdung darstellen
- Beratung zur Schadenabwehr an Nutztieren, landwirtschaftlichen Kulturen oder Wald
- Beratung zur Vermeidung von Wildtierschäden in privaten Gärten und Anlagen
- Fragen zu nistenden Vögeln auf Balkonen, Dächern, Terrassen oder anderen Gebäudeteilen
Verhalten bei einem Unfall mit einem Wildtier
Wenn es zu einem Kontakt von Fahrzeug und Tier kommt, ist unverzüglich über die Einsatzleitzentrale der Polizei die Wildhut aufzubieten. Der Wildhüter wird, ob Tag oder Nacht, innert kurzer Zeit vor Ort sein, um die Suche des verletzten Tieres einzuleiten. Die Kollision mit einem Wildtier gar nicht oder unbegründet verzögert zu melden, gilt als Offizialdelikt, aufgrund dessen die Polizei von Amtes wegen ein Verfahren einleiten muss.
Mit der unverzüglichen Meldung eines Verkehrsunfalls mit Wildtierbeteiligung können Sie also nicht nur das Leid des betroffenen Tieres lindern, sondern müssen auch mit keinen juristischen Konsequenzen für sich selbst rechnen. Im Weiteren ist die Meldung Voraussetzung für die Schadensdeckung der Versicherung.
Umgang mit Wildtieren im Siedlungsraum
Viele Wildtiere nutzen das Siedlungsgebiet als Lebensraum oder zur Nahrungsbeschaffung. Sie zu beobachten ist ein wunderbares Erlebnis. Die Tiere dürfen jedoch nie gefüttert werden, da sie sonst ihre natürliche Scheu vor dem Menschen verlieren und Konflikte auslösen können. Daher geniessen Sie die Tiere in ihrer wilden scheuen Art. Falls Sie jedoch ein verhaltensauffälliges, krankes oder hilfsbedürftiges Tier beobachten, wenden Sie sich bitte während den Bürozeiten (08:00 bis 11:45 Uhr / 14:00 bis 17:00 Uhr) an 041 594 35 35 oder ausserhalb der Bürozeiten an die Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei (Kontakt siehe Abschnitt oben).
Weitere Informationen zur Natur im Siedlungsgebiet finden Sie auf folgender Seite:
Rehkitzrettung
Die Suche im Frühling nach Rehkitzen, um sie vor dem Vermähen zu retten, wird im Kanton Zug seit vielen Jahren durch die Jägerschaft in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wald und Wild durchgeführt. Um die Rehkitze vor dem Vermähen zu schützen gibt es verschieden Methoden. Seit 2020 werden im Kanton Zug auch Drohnen mit Wärmebildkameras erfolgreich für die Suche nach den Rehkitzen eingesetzt.
Das Angebot, die Wiesen im Mai und Juni vor dem Mähen mit einer Drohne nach Rehkitzen abzusuchen, steht allen Landwirtinnen und Landwirten im Kanton Zug kostenlos zur Verfügung. Hierfür müssen die potenziellen Mähflächen bis im Frühling beim Amt für Wald und Wild gemeldet werden.
Auch die seit vielen Jahren angewendete Methode des Verblendens am Vorabend, kann Rehkitze vor dem Tod bewahren.
Feldanmeldung
Melden Sie bitte Wiesen, auf denen die Gefahr besteht, dass Rehkitze vermäht werden, dem Amt für Wald und Wild. Mit einer frühzeitigen Feldanmeldung bis Ende März helfen Sie uns, die Flugrouten vorzubereiten, so dass die Suchen an den guten Mähtagen im Mai und Juni speditiv durchgeführt werden können. Bitte beachten Sie, dass Feldanmeldungen nur per Email angenommen werden können.
Rehkitzrettung Information für Landwirte/Landwirtinnen (PDF)
Rehkitzrettung mit Drohne Organisation im Kanton Zug (PDF)
Damit die Rehgeiss ihren Nachwuchs von der Mähwiese wegbringt, können am Vorabend des Mähtages einfache Verblendungen (Scheuchen) aufgestellt werden. Sollte aus irgendwelchen Gründen am darauffolgenden Tag auf das Mähen verzichtet werden, müssen diese sofort wieder entfernt werden. Sonst gibt es einen Gewöhnungseffekt und die Wirkung setzt aus. Beim Aufstellen soll die unmittelbare Umgebung um die Scheuche abgesucht werden. Die Rehgeiss könnte sich eventuell nicht mehr trauen, ihr Kitz in der nächsten Nähe der Verblendung abzuholen und aus dem Gefahrenbereich zu führen. Bewährte, einfache Verblendungsmassnahmen sind:
– weisse Tücher, Papier- oder Plastiksäcke über Stangen gestülpt (eventuell parfümiert)
– Baustellen-Warnblinker an Stangen
– akustische Warnsignale (Radio)