Berufsmaturität
Die Berufsmaturität ist ein Sprungbrett für vielfältige Karrieremöglichkeiten. Sie ergänzt die berufliche Grundbildung mit einer vertieften Allgemeinbildung und ermöglicht den prüfungsfreien Zugang an eine Fachhochschule.
Die Berufsmaturität
Die Berufsmaturität (BM) kann mit jeder 3- oder 4-jährigen beruflichen Grundbildung (EFZ) erlangt werden. Wer sie erfolgreich abschliesst, hat nicht nur einen Beruf erlernt, sondern verfügt zusätzlich über das Eintrittsticket für ein Studium an einer Fachhochschule.
Die BM kann auf verschiedenen Wegen erworben werden:
- BM 1: Lehrbegleitend (3 bis 4 Jahre) oder schulbegleitend (4 Jahre)
- BM 2: Nach einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung als Vollzeit- oder Teilzeitlehrgang (2 resp. 4 Semester)
- Schulunabhängig: Nach einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung; durch Absolvieren der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung.
Es wird zwischen berufsfeldspezifischen Ausrichtungen der BM unterschieden:
- Technik, Architektur, Life Sciences (TALS)
- Natur, Landschaft und Lebensmittel (NLL)
- Wirtschaft und Dienstleistungen (Typ Wirtschaft WD-W und Typ Dienstleistung WD-D)
- Gestaltung und Kunst (ARTE)
- Gesundheit und Soziales (GESO)
Bei der BM 1 ist der Lehrberuf für die Wahl der Ausrichtung massgebend. Wer die BM 2 absolviert, orientiert sich bei der Wahl der Ausrichtung am nächsten Bildungsziel.
Der Berufsmaturitätsunterricht umfasst einen Grundlagenbereich, einen berufsspezifischen Schwerpunktbereich, einen Ergänzungsbereich mit allgemeinbildenden Inhalten sowie interdisziplinäre Arbeiten.
Detaillierte Informationen sind im Rahmenlehrplan ersichtlich.
BM 1 Aufnahme und Anmeldung
Aufnahmebedingungen
Voraussetzung für die Zulassung an eine lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule ist das bestandene Aufnahmeverfahren sowie ein unterzeichneter Lehrvertrag für eine mindestens dreijährige Berufslehre. Es gilt immer das Aufnahmeverfahren des Wohnsitzkantons (Verordnung über die eidg. Berufsmaturität vom 24. Juni 2009, Art. 14, Abs. 3).
Schülerinnen und Schüler, die nicht im Kanton Zug wohnen, müssen mit der Anmeldung eine Bestätigung des bestandenen Aufnahmeverfahrens ihres Wohnsitzkantons beilegen oder nachreichen. Auskünfte über die Aufnahmeverfahren erteilen die Berufsmaturitätsschulen oder die kantonalen Ämter für Berufsbildung der jeweiligen Kantone.
Detaillierte Informationen zum Aufnahmeverfahren sind im Merkblatt Aufnahmeverfahren BM 1 ersichtlich.
Detaillierte Informationen zum Übertritt am Ende der 3. Sekundarklasse in die lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschulen
Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung findet am 3. Mai 2025 statt. Es gibt keine Nachprüfung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: berufsmaturitaet@zg.ch
Anmeldung
Wer die lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule besuchen will, muss sich auch ohne gültigen Lehrvertrag anmelden. Die angehenden Lernenden bzw. die Erziehungsberechtigten sind für die Anmeldung verantwortlich.
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular per Mail an: berufsmaturitaet@zg.ch
Anmeldefrist: Die Anmeldefrist wurde verlängert. Bitte senden Sie uns eine Anmeldung schnellstmöglich zu.
Kosten
Für Lernende ist der Besuch der lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschule kostenlos. Kosten fallen an für Lehrmittel, Sprachaufenthalte, Diplomprüfungen und allfällige Projektwochen.
BM 2 Aufnahme und Anmeldung
Sie möchten die Berufsmaturität nach dem Lehrabschluss mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) erlangen? Es gibt zwei Möglichkeiten:
Berufsbegleitend (4 Semester / Teilzeitlehrgang)
Das berufsbegleitende Modell ermöglicht den Besuch des Unterrichts neben einer beruflichen Tätigkeit (60 % bis 80 %) und dauert 2 Jahre.
Im Kanton Zug bietet das Kaufmännische Bildungszentrum Zug KBZ den Teilzeitlehrgang für die Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft an. Teilzeitlehrgänge für andere Ausrichtungen werden ausserkantonal angeboten.
Vollzeit (2 Semester)
Studierende besuchen den 1-jährigen Vollzeitlehrgang.
Im Kanton Zug bietet das Kaufmännische Bildungszentrum Zug KBZ den Vollzeitlehrgang für die Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft an, das Gewerblich-industrielle Bildungszentrum Zug GIBZ die Ausrichtungen Technik, Architektur, Life Sciences sowie Gesundheit und Soziales. Andere Ausrichtungen werden ausserkantonal angeboten.
Kosten
Schulen im Kanton Zug: Für Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zug werden keine Studiengebühren erhoben. Die Studierenden haben ein Materialgeld zu entrichten. Zusätzlich fallen Kosten für Sprachaufenthalte und Diplomprüfungen an.
Liegt der stipendienrechtliche Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zug ist eine Kostengutsprache erforderlich. Diese ist beim Wohnsitzkanton anzufordern.
Ausserkantonale Schulen: Ist der Kanton Zug der stipendienrechtliche Wohnsitzkanton, werden die Studiengebühren übernommen. Für eine Kostengutsprache ist das Antragsformular beim Amt für Berufsbildung Zug einzureichen.
Nach erteilter Kostengutsprache erfolgt die Verrechnung direkt zwischen der Berufsmaturitätsschule und dem Kanton.
Private Schulen: Bei privaten Schulen muss die Kostenübernahme vorgängig geklärt werden.
Aufnahme und Anmeldung
Es gilt das Aufnahmeverfahren des Wohnsitzkantons (Verordnung über die eidg. Berufsmaturität vom 24. Juni 2009, Art. 14, Abs. 3). Das heisst, wer die BM-Schule nicht im Kanton Zug besucht, muss das Aufnahmeverfahren trotzdem im Kanton Zug durchlaufen.
Ab Schuljahr 2024 ist eine prüfungsfreie Aufnahme in die Berufsmaturitätsschule für die Ausrichtungen
- Technik, Architektur, Life Sciences
- Gesundheit und Soziales
- Natur, Landschaft, Lebensmittel
- Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen
- Gestaltung und Kunst (Bei dieser Ausrichtung ist zusätzlich ein gestalterisches Aufnahmeverfahren erfolgreich zu absolvieren.)
unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- EFZ innerhalb der letzten zwei Kalenderjahre vor Eintritt in die Berufsmaturitätsschule mit einer Gesamtnote von mindestens 5.0
oder
- Zulassungsnote von mindestens 5.0 für Lernende, welche direkt nach Lehrabschluss in die Berufsmaturitätsschule eintreten. Die Zulassungsnote basiert auf den schulischen Noten der ersten 5 Semester (3-jährige Lehre) bzw. der ersten 7 Semester (4-jährige Lehre) der Berufsfachschule.
- Für Kaufleute mit Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft wird ein Durchschnitt von mind. 4.7 in den Fächern DE/FR/EN/W&G (zählt doppelt) benötigt. Ab Schuljahr 2026 wird ein Durchschnitt von 5.0 verlangt.
Für Details zu Aufnahme, Berechnung der Zulassungsnote und Anmeldung wenden Sie sich an die zuständigen BM-Schulen:
Vollzeitschulen - Aufnahme und Anmeldung
Fachklasse Grafik, Informatikmittelschule und Gesundheitsmittelschule im Kanton Luzern
WICHTIG: Änderung beim Anmelde- und Aufnahmeverfahren für Vollzeitschulen mit Berufsabschluss im Kanton Luzern für Eintritt Schuljahr 2025/26
Schülerinnen und Schüler, die sich für die Fachklasse Grafik, Informatikmittelschule oder Gesundheitsmittelschule im Kanton Luzern interessieren, müssen sich dafür neu bereits im Herbst ein Jahr vor Schulstart anmelden.
Die Anmeldefrist für das Aufnahmeverfahren mit Schulstart im Sommer 2025 ist Sonntag, 15. September 2024.
Der benötigte Zuweisungsentscheid für die prüfungsfreie Aufnahme kann im Folgejahr nachgereicht werden. Wird von der Klassenlehrperson kein Zuweisungsentscheid ausgestellt, kann eine Aufnahmeprüfung am Gewerblich-industriellen Bildungszentrum Zug GIBZ gemacht werden (für Aufnahme an Fachklasse Grafik und Informatikmittelschule) oder ein Abklärungstest (für Aufnahme an die Gesundheitsmittelschule).
Zu beachten ist, dass weiterhin eine gestalterische Aufnahmeprüfung an der Fachklasse Grafik resp. ein Eignungstest an der Informatikmittelschule gemacht werden muss.
Das Anmeldeformular für die Aufnahmeprüfung wird spätestens im zweiten Halbjahr 2024 aufgeschaltet.
Es wird eine Kostengutsprache vom Amt für Berufsbildung benötigt.
Details zu Anmeldung, Fristen und Kostengutsprache sind im Dokument «Anmelde- /Aufnahmeverfahren Vollzeitschulen» ersichtlich.
Links
Allgemeine Informationen zur Berufsmaturität
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation - BM Informationen
Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität
BM am Gewerblich-industriellen Bildungszentrum Zug GIBZ
BM am Kaufmännischen Bildungszentrum Zug KBZ
Eidg. Berufsmaturitätsprüfung für Erwachsene
Team
Sandra Buchenberger
Verantwortliche Berufsmaturität
6300 Zug
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00