BM während der Lehre (BM 1)

Während einer drei- oder vierjährigen Berufslehre besuchen Lernende an einem oder eineinhalb Tagen pro Woche den BM-Unterricht. In der Berufsfachschule werden sie vom allgemeinbildenden Unterricht dispensiert.

Aufnahme / Anmeldung

Voraussetzung für die Zulassung sind das bestandene Aufnahmeverfahren im Wohnsitzkanton sowie ein genehmigter Lehrvertrag für eine mindestens dreijährige Berufslehre. Sofern noch kein Lehrvertrag vorliegt, ist eine Anmeldung dennoch nötig.

 

Wer im Wohnsitzkanton das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, wird auch in einem anderen Kanton zum Berufsmaturitätsunterricht zugelassen.

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