Übertritt in lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen
Die Berufsmaturität kann lehrbegleitend oder im Anschluss an eine 3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung absolviert werden. Das Übertrittsverfahren in die lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschulen richtet sich nach demselben Verfahren wie dasjenige in die kantonalen Mittelschulen.
Kriterien und Aufnahme
Die Aufnahme an eine Berufsmaturitätsschule kann prüfungsfrei oder mit Aufnahmeprüfung geschehen.