Übertritt in lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen

Die Berufsmaturität kann lehrbegleitend oder im Anschluss an eine 3- oder 4-​jährige berufliche Grundbildung absolviert werden. Das Übertrittsverfahren in die lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschulen richtet sich nach demselben Verfahren wie dasjenige in die kantonalen Mittelschulen.

Kriterien und Aufnahme

Die Aufnahme an eine Berufsmaturitätsschule kann prüfungsfrei oder mit Aufnahmeprüfung geschehen. 

Grundsätzliche richtet sich das Aufnahemverfahren im Grundsatz nach demselbem Verfahren wie das an die kantonalen Mittelschulen. Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren stützen sich jedoch auf die Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (BGS 413.111).

 

Kriterien
Die massgeblichen Kriterien für einen  Zuweisungsentscheid an die lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschulen sind dieselben wie bei den kantonalen Mittelschulen. Sofern die Anforderungen erfüllt werden, kann ein Zuweisungsentscheid von allen Beteiligten unterzeichnet werden.

Beobachtungs und Beurteilungsunterlagen

 

Zuweisungsgespräch und Zuweisungsentscheid
Das Zuweisungsgespräch muss bis spätestens 25. März durchgeführt werden. Erfolgt eine Zuweisung übergibt die Klassenlehrperson der Schülerin, dem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten den unterzeichneten Zuweisungsentscheid für die lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule.

Erfüllt die Schülerin, der Schüler die Voraussetzungen für einen Übertritt in eine lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule nicht, kann eine Aufnahmeprüfung absolvieren werden. Zur Aufnahmeprüfung können sich alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von der Erfahrungsnote und der Niveaueinteilung, anmelden.

Die Anmeldung erfolgt durch die Zustellung des ausgefüllten Anmeldeformulars und des Zuweisungsentscheids bis spätestens Ende März per Mail an berufsmaturitaet@zg.ch.

 

Das Amt für Berufsbildung prüft die Anmeldung und leitet diese an die Berufsmaturitätsschule weiter. Die Schülerinnen und Schüler erhalten von der Berufsmaturitätsschule eine Bestätigung über die Aufnahme.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch die Zustellung des ausgefüllten Anmeldeformulars bis spätestens Ende März per Mail an berufsmaturitaet@zg.ch.

 

Das Amt für Berufsbildung prüft die Vollständigkeit der Anmeldung und leitet diese an die entsprechende Berufsmaturitätsschule für die Aufnahmeprüfung weiter.

 

Stoffumfang
Die Aufnahmeprüfung umfasst den Schulstoff der ersten fünf Semester der Sekundarschule des Kantons Zug in den Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch und Englisch.

 

Einladung zur Aufnahmeprüfung
Schülerinnen und Schüler erhalten von der Berufsmaturitätsschule eine schriftliche Bestätigung mit dem Prüfungsdatum und ungefähr drei Wochen vor der Prüfung eine Einladung mit Zeiten und Informationen.

 

Durchführung der Aufnahmeprüfung
Für die Durchführung der Aufnahmeprüfung ist die entsprechende Berufsmaturitätsschule verantwortlich. Die Prüfung findet jeweils im Mai statt.

 

Entscheid
Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung und der Entscheid werden den Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten schriftlich ca. 14 Tage nach der Aufnahmeprüfung durch die Berufsmaturitätsschule kommuniziert. Im Nachgang dazu besteht bei Bedarf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Aufnahmeprüfung.

 

Rechtsmittel
Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.