Übertritt II
Das Übertrittsverfahren II regelt den Übergang am Ende der 2. Sek oder 3. Sek ans Kurzzeitgymnasium, die Fachmittelschule, Wirtschaftsmittelschule oder Berufsmaturität. Ziel dabei ist es, die Schülerin/den Schüler derjenigen Schulart zuzuweisen, in der sie/er am besten gefördert werden kann.
Übertritt an die kantonalen Mittelschulen
Das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule ist für den Übertritt II, das heisst für den Übertritt von der Sekundarstufe I an die kantonalen Mittelschulen zuständig. Eine umfassende Übersicht mit allen Unterlagen/Wegweisungen zu den Übertrittsverfahren I und II sind unter zg.ch/uebertritte aufgezeigt.
Informationen über die Mittelschulen findet man auf deren Homepage. Im Herbst finden zudem für Schülerinnen/Schüler und interessierte Eltern an den kantonalen Mittelschulen Informationsveranstaltungen statt.
Für Neuzuzüger und fremdsprachige Lernende gelten besondere Bestimmungen: Eintritt neu zugezogener Kinder und Jugendlicher.
Übertritt am Ende der 2. Sekundarklasse ins Kurzzeitgymnasium
Die Zuweisung einer Schülerin bzw. eines Schülers der 2. Klasse der Sekundarschule ins Kurzzeitgymnasium erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung von verschiedenen Kriterien und Voraussetzungen sowie eines Entscheids der Klassenlehrperson und der Erziehungsberechtigten.
Vorausgesetzt die Jugendliche bzw. der Jugendliche erfüllt die Anforderungen, kann sie bzw. er nach der 2. Sekundarklasse in die 1. Klasse des Kurzzeitgymnasiums übertreten
Kurzzeitgymnasien
Übertritt am Ende der 3. Sekundarklasse in FMS, WMS sowie Kurzzeitgymnasium
Die Zuweisung einer Schülerin bzw. eines Schülers der 3. Klasse der Sekundarschule in eine kantonale Mittelschule (Fach-, Wirtschaftsmittelschule, Kurzzeitgymnasium) erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung von verschiedenen Kriterien und Voraussetzungen sowie eines Entscheides der Klassenlehrperson und der Erziehungsberechtigten.
Vorausgesetzt die Jugendliche bzw. der Jugendliche erfüllt die Anforderungen, kann sie bzw. er nach der 3. Sekundarklasse in folgende kantonale Schulen übertreten:
Kantonale Mittelschulen
Kantonsschule Menzingen (KSM) (Kurz- und Langzeitgymnasium)
Kantonsschule Rotkreuz (KSR) (Kurz- und Langzeitgymnasium)
Eintritt neu zugezogener Kinder und Jugendlicher
Schülerinnen und Schüler, die mit ihren Eltern in den Kanton Zug ziehen und hier ihren neuen stipendienrechtlichen Wohnsitz begründen, können an einer kantonalen Mittelschule prüfungsfrei zugelassen werden, sofern sie die Aufnahmebedingungen erfüllen und genügend freie Plätze vorhanden sind. Alle wichtigen Informationen dazu finden sich im Merkblatt sowie im Reglement für den Eintritt in die und den Wechseln zwischen den kantonalen Mittelschulen (BGS 414.121).
Ein Antrag betr. Eintritt in ein kantonales Gymnasium kann mit unserem Onlineformular eingereicht werden.
Alle Schülerinnen und Schüler mit einer Zuweisung an ein Lang- oder Kurzzeitgymnasium verfügen über die «eingeschränkte freie Schulwahl». Das bedeutet, dass sie mit ihrer Anmeldung auch bekanntgeben, ob sie das Langzeitgymnasium bevorzugt in Zug, Menzingen oder ab SJ 2025/26 in Rotkreuz besuchen möchten bzw. das Kurzzeitgymnasium in Menzingen oder ab SJ 2025/26 in Rotkreuz. Als «eingeschränkt» gilt die freie Schulwahl deshalb, weil im Falle einer ungünstigen Verteilung der Anmeldezahlen Zuteilungen an die verschiedenen Schulstandorte vorgenommen werden müssen. In der Broschüre Schulwahl und Zuteilung ans Langzeitgymnasium im Kanton Zug bzw. in der Broschüre Schulwahl und Zuteilung ans Kurzzeitgymnasium finden Sie alle Informationen dazu.
Die Schulaufsicht des Amts für gemeindliche Schulen ist die kantonale Informationsstelle bei Schuleintritten ausländischer bzw. ausserkantonaler Kinder und Jugendlichen. Ziel der Beratung ist die bestmögliche Eingliederung von zuziehenden Kindern und Jugendlichen ins Schulsystem des Kantons Zug. Die Schulaufsicht leistet dabei eine Initialberatung, erläutert das Zuger Schulsystem, versucht herauszufinden, welche Schulart bzw. welches Schulsystem die optimale Förderung des Kindes sowie der bzw. des Jugendlichen begünstigen könnte und vermittelt Kontaktdaten. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Seite ausserkantonale Zuzüge.
Einstiegsmöglichkeiten II - Entry possibilities secondary level II (upper secondary education)
Ansprechpersonen

Sara Sigrist
CH-6301 Zug

Sarah Magdalena Rojas-Künzle
CH-6301 Zug
Kontakt
Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule
6301 Zug
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Besuche vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.