Übertrittsverfahren I
Das Übertrittsverfahren I regelt den Übergang am Ende der Primarstufe in eine Schulart der Sekundarstufe I (Werk-, Real-, Sekundarschule, Langzeitgymnasium). Ziel dabei ist es, die Schülerin, den Schüler derjenigen Schulart zuzuweisen, in der sie bzw. er am besten gefördert werden kann.
Übertritt von der Primarstufe in eine Schulart der Sekundarstufe I
Übertritt während der 1. Sekundarklasse ins Langzeitgymnasium
Der Übertritt während der 1. Sekundarklasse in die 1. Klasse des Langzeitgymnasiums richtet sich nach dem Übertrittsverfahren I.
Kontakt
Schulaufsicht
Artherstrasse 25
6300 Zug
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