Übertrittsverfahren I

Das Übertrittsverfahren I regelt den Übergang am Ende der Primarstufe in eine Schulart der Sekundarstufe I (Werk-, Real-, Sekundarschule, Langzeitgymnasium). Ziel dabei ist es, die Schülerin, den Schüler derjenigen Schulart zuzuweisen, in der sie bzw. er am besten gefördert werden kann.

Übertritt von der Primarstufe in eine Schulart der Sekundarstufe I

Übertritt während der 1. Sekundarklasse ins Langzeitgymnasium

Der Übertritt während der 1. Sekundarklasse in die 1. Klasse des Langzeitgymnasiums richtet sich nach dem Übertrittsverfahren I. 

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