Beschulung Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich

Weltweit sehen sich Millionen von Menschen gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und Schutz in einem angrenzenden Staat oder in einem weiter entfernten Land zu suchen. Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche dabei Zugang zu Bildung erhalten.

Recht auf Bildung

Gemäss Bundesverfassung hat in der Schweiz jedes Kind ein Recht auf Bildung und Schule. Dieses Recht gilt auch für Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich – ab dem ersten Tag nach ihrer Einreise und unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.

Bei der Beschulung dieser Kinder und Jugendlichen steht der Erwerb der deutschen Sprache im Zentrum. Auch müssen sie schrittweise an die neuen Tagesstrukturen und Unterrichtsformen herangeführt, sowie mit den neuen Arbeitsmethoden vertraut gemacht werden.

 

  • Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich besuchen nach Möglichkeit den Kindergarten in ihrer Wohngemeinde.
  • Schulpflichtige Kinder der Primarstufe werden in die Integrationsklasse Primarstufe aufgenommen (Standort Stadt Zug).
  • Im Bereich der Sekundarstufe I und II wird auf die im Kanton Zug bereits vorhandenen Angebote zurückgegriffen bzw. werden die Jugendlichen im I-B-A eingeschult.

Broschüre «Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in der Schule - Information für Schulen und Gemeinden»

Unterlagen zum Integrationsangebot der Sekundarstufe I

Das Anmeldeformular für das Integrationsangebot Sek I Asyl finden Sie auf der Webseite des Amts für Brückenangebote und in der Downloadliste unten. 

Anmeldeformular Asyl Sek I

Kontakt

Amt für gemeindliche Schulen

Kontaktformular
Anschrift
Amt für gemeindliche Schulen
Artherstrasse 25
6300 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:15 - 11:45
13:30 - 17:00

Besuche vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Telefonnummer
+41 41 594 31 50