Beschulung Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich

Weltweit sehen sich Millionen von Menschen gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und Schutz in einem angrenzenden Staat oder in einem weiter entfernten Land zu suchen. Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche dabei Zugang zu Bildung erhalten.

Recht auf Bildung

Gemäss Bundesverfassung hat in der Schweiz jedes Kind ein Recht auf Bildung und Schule. Dieses Recht gilt auch für Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich.

Bei der Beschulung dieser Kinder und Jugendlichen steht der Erwerb der deutschen Sprache im Zentrum. Auch müssen sie schrittweise an die neuen Tagesstrukturen und Unterrichtsformen herangeführt, sowie mit den neuen Arbeitsmethoden vertraut gemacht werden.

 

  • Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich besuchen nach Möglichkeit den Kindergarten in ihrer Wohngemeinde.
  • Schulpflichtige Kinder der Primarstufe werden in die Regelklasse oder eine Integrationsklasse Primar aufgenommen.
  • Schulpflichtige Jugendliche der Sekundarstufe I werden in die Regelklasse oder eine Integrationsklasse Sek I aufgenommen. In Einzelfällen und unter besonderen Voraussetzungen ist ein Eintritt in das I-B-A Integrations-Brückenangebot (I-B-A Integrations-Brücken-Angebot) möglich.

Broschüre «Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in der Schule - Information für Schulen und Gemeinden»

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Amt für gemeindliche Schulen
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Besuche vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

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