Grundbuch- und Notariatsinspektorat

Das Grundbuch- und Notariatsinspektorat übt die Aufsicht über das Grundbuch und die gemeindlichen Notariate aus.

Gemeindliche Notariate

Im Kanton Zug gibt es zwei Arten von Notariaten: gemeindliche und private. Beide sind dafür zuständig, öffentliche Urkunden zu erstellen. Die gemeindlichen Notariate dürfen zudem Verträge über dingliche Rechte (Grundstücke) beurkunden. Ausserdem beglaubigen sie Unterschriften, Abschriften und Handzeichnungen. Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber, ihre Stellvertretenden sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Wohnsitz im Kanton können als Urkundspersonen arbeiten.

Schweizerisches Register der Urkundspersonen

Zur Erstellung von elektronischen Ausfertigungen und elektronischen Beglaubigungen können sich die Zuger Urkundspersonen seit dem 1.1.2022 in das schweizerische Register der Urkundspersonen (UPReg) eintragen. Die Eintragungsanträge der gemeindlichen Urkundspersonen und der Urkundspersonen des Amtes für Grundbuch und Geoinformation werden vom GBNI freigeschaltet.

Kontakt

Grundbuch- und Notariatsinspektorat

Neugasse 2
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

Über uns

Das Grundbuch- und Notariatsinspektorat übt die Aufsicht über das Grundbuch und die gemeindlichen Notariate aus. Die Dienstleistungen werden durch das Amt für Grundbuch und Geoinformation und die gemeindlichen Notariate erbracht.

 

Team

Christoph Merk

Grundbuch- und Notariatsinspektor
Neugasse 2
6301 Zug